Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das zum 1. Dezember 2020 in Kraft trat, wurde das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) einer grundlegenden Reform unterzogen. Ziel dieser Novellierung war es, das ursprünglich im Jahr 1951 geschaffene Gesetz an die veränderten gesellschaftlichen, technischen und umweltpolitischen Rahmenbedingungen anzupassen und insbesondere die Handlungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaften zu stärken.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Reform ist die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Diese gesetzliche Klarstellung ermöglicht es der Gemeinschaft, selbstständig Rechte und Pflichten zu begründen, am Rechtsverkehr teilzunehmen und als eigenständiges Rechtssubjekt aufzutreten. Damit wurde der oftmals uneinheitlichen und rechtlich unsicheren Praxis ein Ende gesetzt.
Durch die Neugestaltung der Beschlussfassungen zu baulichen Veränderungen wurde die Entscheidungsfindung deutlich erleichtert. So können nunmehr bauliche Maßnahmen, die der Barrierefreiheit, dem Klimaschutz (z. B. durch energetische Sanierungen), der Einbruchssicherheit oder der Förderung der Elektromobilität dienen, einfacher beschlossen oder durch einzelne Eigentümer verlangt werden. Dies trägt wesentlich zur Anpassungs- und Zukunftsfähigkeit der Gemeinschaft bei.
Zudem wurde die Verwaltungsstruktur modernisiert: Der Verwalter wurde mit klar definierten Rechten und Pflichten ausgestattet, wobei die Wohnungseigentümergemeinschaft dessen Kompetenzen durch Beschluss individuell erweitern oder einschränken kann. Die Einführung eines jährlichen Vermögensberichts erhöht die Transparenz und ermöglicht eine verbesserte Kontrolle der wirtschaftlichen Situation der Gemeinschaft.
Abschließend lässt sich feststellen: Das WEMoG stellt einen bedeutsamen Reformschritt dar, der der Wohnungseigentümergemeinschaft umfassendere Entscheidungsbefugnisse, mehr Flexibilität und eine stärkere Stellung im Rechtsverkehr verleiht. Die Gemeinschaft kann dadurch den heutigen Herausforderungen – von der Digitalisierung über die energetische Sanierung bis hin zur barrierefreien Ausgestaltung – eigenverantwortlich begegnen und zukunftsgerichtet handeln.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Reform ist die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Diese gesetzliche Klarstellung ermöglicht es der Gemeinschaft, selbstständig Rechte und Pflichten zu begründen, am Rechtsverkehr teilzunehmen und als eigenständiges Rechtssubjekt aufzutreten. Damit wurde der oftmals uneinheitlichen und rechtlich unsicheren Praxis ein Ende gesetzt.
Durch die Neugestaltung der Beschlussfassungen zu baulichen Veränderungen wurde die Entscheidungsfindung deutlich erleichtert. So können nunmehr bauliche Maßnahmen, die der Barrierefreiheit, dem Klimaschutz (z. B. durch energetische Sanierungen), der Einbruchssicherheit oder der Förderung der Elektromobilität dienen, einfacher beschlossen oder durch einzelne Eigentümer verlangt werden. Dies trägt wesentlich zur Anpassungs- und Zukunftsfähigkeit der Gemeinschaft bei.
Zudem wurde die Verwaltungsstruktur modernisiert: Der Verwalter wurde mit klar definierten Rechten und Pflichten ausgestattet, wobei die Wohnungseigentümergemeinschaft dessen Kompetenzen durch Beschluss individuell erweitern oder einschränken kann. Die Einführung eines jährlichen Vermögensberichts erhöht die Transparenz und ermöglicht eine verbesserte Kontrolle der wirtschaftlichen Situation der Gemeinschaft.
Abschließend lässt sich feststellen: Das WEMoG stellt einen bedeutsamen Reformschritt dar, der der Wohnungseigentümergemeinschaft umfassendere Entscheidungsbefugnisse, mehr Flexibilität und eine stärkere Stellung im Rechtsverkehr verleiht. Die Gemeinschaft kann dadurch den heutigen Herausforderungen – von der Digitalisierung über die energetische Sanierung bis hin zur barrierefreien Ausgestaltung – eigenverantwortlich begegnen und zukunftsgerichtet handeln.
